„Zuckerfrei“ oder „ohne Zuckerzusatz“? Was auf der Packung steht

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„Zuckerfrei“ oder „ohne Zuckerzusatz“? Was auf der Packung steht

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„Zuckerfrei“ ist ein Grenzwert: höchstens 0,5 g je 100 g. „Ohne Zuckerzusatz“ ist eine Aussage über die Herstellung. Ohne jede Mengengrenze.

Das Wichtigste in Kürze
  • „Zuckerfrei“: höchstens 0,5 g Zucker je 100 g, natürlicher zählt mit
  • „Ohne Zuckerzusatz“: nichts Süßendes zugegeben, keine Mengengrenze
  • Fruchtsaftkonzentrat gilt als Zusatz, auch wenn es natürlich klingt
  • Pflichtsatz bei natürlichem Zucker: „Enthält von Natur aus Zucker.“
  • Die Menge steht nur in der Nährwerttabelle, nie auf der Vorderseite

Auf der Vorderseite steht „ohne Zuckerzusatz“, in der Nährwerttabelle auf der Rückseite stehen 34 Gramm Zucker. Kein Widerspruch, kein Trick. Die beiden Sätze beantworten verschiedene Fragen. Welche, das regelt eine EU-Verordnung ziemlich genau.

„Zuckerfrei“: ein Grenzwert

Diese Angabe ist an eine Zahl gebunden: höchstens 0,5 g Zucker je 100 g oder 100 ml. Gemeint ist der gesamte Zuckergehalt, zugesetzter und von Natur aus enthaltener zusammen. Ein Produkt aus Früchten erreicht das praktisch nie, weil Früchte Zucker enthalten.

„Ohne Zuckerzusatz“: eine Aussage über die Herstellung

Diese Angabe sagt nichts über die Menge, sondern über das Vorgehen. Sie ist zulässig, wenn dem Erzeugnis weder Zucker noch ein anderes süßendes Lebensmittel zugesetzt wurde. Und dazu zählt mehr, als die meisten vermuten:

  • Haushaltszucker, Traubenzucker, Fruchtzucker
  • Honig, Ahornsirup, Agavendicksaft, Reissirup
  • Fruchtsaftkonzentrat. Der häufigste Weg, Zucker als „natürlich“ zu tarnen
  • Dicksäfte und Fruchtsüßen jeder Art

Nicht dazu zählt der Zucker, der in einer Zutat von Natur aus steckt. Getrocknete Banane bringt ihren eigenen Zucker mit. Sie wurde nur getrocknet, nicht gesüßt.

Der Pflichtsatz, den man leicht übersieht

Steht „ohne Zuckerzusatz“ auf einer Packung, deren Zutaten von Natur aus Zucker enthalten, dann muss ein zweiter Satz dabeistehen: „Enthält von Natur aus Zucker.“ Das ist keine Feinheit und keine freiwillige Ehrlichkeit, sondern vorgeschrieben. Wo der Satz fehlt, obwohl Früchte in der Liste stehen, hat jemand nicht sauber gearbeitet.

Der Vergleich

„Zuckerfrei“ „Ohne Zuckerzusatz“
Beantwortet Wie viel Zucker ist drin? Wurde Zucker zugegeben?
Grenzwert höchstens 0,5 g je 100 g keiner
Fruchtsaftkonzentrat erlaubt? nein nein
Natürlicher Zucker erlaubt? nein, zählt mit ja, zählt nicht als Zusatz
Zusatzsatz nötig nein ja, wenn natürlicher Zucker drin ist

Wie man es in drei Blicken prüft

  1. Zutatenliste, von oben. Die Zutaten stehen nach Gewicht sortiert. Steht ein Süßungsmittel unter den ersten dreien, ist das Produkt vor allem süß.
  2. Nach Tarnnamen suchen. Fruchtsaftkonzentrat, Dattelsirup, Gerstenmalzextrakt, Maltodextrin, Dicksaft, alles Zucker, nur anders benannt.
  3. Nährwerttabelle, Zeile „davon Zucker“. Das ist die einzige Zahl, die die Menge nennt. Alles auf der Vorderseite ist Einordnung, nicht Menge.

Wie es bei uns aussieht

In unseren Mischungen ist kein Zucker zugesetzt, kein Dicksaft, kein Sirup, kein Süßungsmittel. Einzelne Zutaten kommen als eingedicktes Saftpulver dazu, etwa Zitrone, Orange oder Rote Bete: das ist die Zutat ohne ihr Wasser, nicht die Süßung, vor der der Trick oben warnt. Was an Zucker drin ist, kommt aus den Früchten selbst. Bei den süßen Sorten ist das spürbar, bei den herzhaften kaum.

Deshalb schreiben wir „ohne zugesetzten Zucker“ und nicht „zuckerfrei“. Das zweite wäre schlicht falsch.

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